AGB'S Palais Wunderlich
Allgemeine Geschäftsbedingungen Palais Wunderlich in Lahr (der „Anbieter“)
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Anbieters (Beherbergungsvertrag).
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1. Dem Anbieter steht es frei, die Apartmentbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Kunde hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
2.3. Vertragspartner sind der Anbieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
2.4. Der Kunde haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus des Apartments, in dem Apartment, in den Außenbereichen und/oder am Inventar des Apartments schuld-haft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Kunden empfohlen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Apartments im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
2.5. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Anbieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Kunde für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche des Kunden aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Apartments bei dem Anbieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
2.6. Alle Ansprüche gegen den Anbieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments der jeweiligen Kategorie oder ein Apartment einer höheren Kategorie bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3.3. Fotos und Texte auf der Webseite bzw. im Flyer des Anbieters oder die Darstellungen auf den Webseiten der Buchungsportale dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Anbieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Apartments belegen. Die Apartments stehen maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
3.5 Der Anbieter kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des Anbieters oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Apartments und/oder für die sonstigen Leistungen des Anbieters erhöht.
3.6. Die Zahlung des für die Überlassung der Apartments vereinbarten Preises sowie für die mit dem Kunden vereinbarten weiteren Leistungen ist mit Zustandekommen des Beherbergungsvertrags fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt im Wege des elektronischen Zahlungsverkehrs zu Gunsten des Anbieters zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsfrist und/oder -weise ausdrücklich zugestimmt.
3.7. Rechnungen des Anbieters sind sofort ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, einen Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 € zu erheben.
3.8. Der Anbieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.9. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
3.10. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen oder verrechnen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG UND NICHTANREISE)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Anbieters in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2. Sofern zwischen dem Anbieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in diesen Bestimmungen oder in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Anbieter in Textform ausübt.
4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Apartments hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Apartments anzurechnen. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, so kann der Anbieter die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
4.4. Zum kostenfreien Rücktritt ist der Kunde bis 30 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:
Stornierung bis spätestens Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
15 bis 29 Tage vor Anreise 50 %
8 bis 14 Tage vor Anreise 80 %
0 bis 7 Tage vor Anreise 100 %
4.5. Bei Gruppenbuchungen von 4 und mehr Apartments ist der Kunde abweichend zu 4.4. zum kostenfreien Rücktritt bis 60 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:
Stornierung bis spätestens Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
30 bis 59 Tage vor Anreise 50 %
15 bis 29 Tage vor Anreise 80 %
0 bis 14 Tage vor Anreise 100 %
5. RÜCKTRITT DES ANBIETERS
5.1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Anbieter ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
5.2. Bei berechtigtem Rücktritt des Anbieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Beispiele für berechtigen Rücktritt des Anbieters sind:
a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) die Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) die Apartments zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
6. APARTMENTBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden in der Regel ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von bis zu 500,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung des Apartments und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Kunden nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern das Apartment keine vom Kunden zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden am Apartment und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Anbieter spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Persönliche Gegenstände sind aus den Apartments zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter im Müllraum zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken einzuräumen. Bei einer Übergabe nach 11 Uhr kann der Anbieter aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
6.5. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Kunde dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuanschaffung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
7. HAFTUNG DES ANBIETERS
7.1. Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Anbieters beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet der Anbieter dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Apartmentpreises, jedoch höchstens 3.500,00 € und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,00 €.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Anbietergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet der Anbieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN; HAUSORDNUNG
8.1. Der Kunde hat das ihm überlassene Apartment und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
8.2. Für die Dauer der Überlassung des Apartments ist der Kunde verpflichtet, bei Verlassen des Apartments Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
8.3. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist im Apartment nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
8.4. In den Apartments gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im Außenbereich erlaubt.
8.5. Die Internetnutzung ist gestattet nach Zustimmung des Kunden zu einer Internetnutzungsvereinbarung. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Kunde.
8.6. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in den Apartments nicht erlaubt. Der Kunde haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
8.7. Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Kunden ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Kunden über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
9. DATENSCHUTZ
9.1. Die vom Kunden angegebenen persönlichen Daten werden vom Anbieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
9.2. Es können personenbezogene Daten wie Vor- und Nachname, Kontaktdaten, Aufenthaltsinformationen, Zahlungsdaten und vom Gast freiwillig angegebene Präferenzen verarbeitet werden. Zum Schutz der personenbezogenen Daten setzt der Anbieter bzw. ein zur Abwicklung beauftragter Dritter umfassende Maßnahmen wie Zugriffskontrollen, Datenverschlüsselung und regelmäßige Sicherheitsprüfungen ein.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
10.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Anbieters.
10.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
AGBs Palais Wunderlich – Stand Januar 2025